Bürgerbegehren vom GR vertagt!
Leider muss den Unterstützern des Marktes mitgeteilt werden, dass der Gemeinderat nicht über die Zulassung des Bürgerbegehrens abgestimmt hat, obwohl alle rechtlichen Voraussetzungen gegeben waren.
Statt dessen wurde der Tagesordnungspunkt per Abstimmung mit 11:5 Stimmen abgesetzt.
Laut Gemeindeordnung (GO) ist der Gemeinderat verpflichtet unverzüglich zu entscheiden. Dies ist aus Sicht der BI nicht geschehen, unverzügliche wäre am 10.04.2017 gewesen. Nun nimmt das Entscheidungsgremium die gesetzliche Höchstfrist von 4 Wochen (bis 28.04.2017) in Anspruch, um über die Zulassung zu entscheiden.
Diese zeitliche Verzögerung und die zusätzlichen Kosten (Kosten für Sondersitzung) für die Gemeindekasse hätten vermieden werden können.
Die BI-Initiatoren